Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

 

1.1. Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Lieferungen und Leistungen sowie Angebote und Verkauf der Lee Handels GmbH. Mit der Entgegennahme unserer Ware sowie unseren Leistungen werden diese vom Kunden anerkannt.

 

1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers

 

1.3. Im Folgenden gilt: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 I BGB).

 

 

2. Angebot, Vertragsschluss

 

2.1. Angebote der Lee Handels GmbH sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Dies gilt ebenso für gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge der Produktentwicklung.

 

2.2. Bei schriftlicher oder mündlicher Bestellung ist der Besteller 14 Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Der Vertrag kommt zustande, sofern ihn die Lee Handels GmbH schriftlich und/oder per Fax bzw. E-Mail bestätigt hat oder geliefert wurde. Bestellt der Besteller die Ware auf elektronischem Wege, wird die Lee Handels GmbH den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. Erfolgen Lieferungen ohne Auftragsbestätigungen bzw. Liefervertrag, so ist die Rechnung und/oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung anzusehen unter Zugrundelegung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lee Handels GmbH.

 

2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Lee Handels GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch die Lee Handels GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer der Lee Handels GmbH. Teillieferungen sind zulässig. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert. Die etwaig bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

 

3. Preisstellung

 

3.1. Die Preise der Lee Handels GmbH gelten, sofern nicht anders lautend vereinbart, ab Lager zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

3.2. Ändern sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich, so werden sich die Vertragspartner über eine Anpassung verständigen.

 

 

4. Lieferzeit, Verzug

 

4.1. Die Angabe von Lieferzeiten erfolgt stets unverbindlich, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.

 

4.2. Lieferzeiten werden gerechnet vom Zeitpunkt des Zustandekommens des Liefervertrages an, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle sonstigen vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Lieferung vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen ist zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, andernfalls der Tag der Absendung.

 

4.3. Vereinbarte Lieferfristen- und -termine verlängern bzw. verschieben sich unbeschadet der Rechte der Lee Handels GmbH aus Verzug des Bestellers um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen im Rückstand ist.

 

4.4. Gerät die Lee Handels GmbH aus Gründen, die Lee Handels GmbH zu vertreten hat, in Verzug, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Nachfrist steht dem Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche eine Verzugsentschädigung von 0,5% aus dem Lieferwert pro beendeter Woche, jedoch höchstens 5% der entsprechenden Auftragssumme aus der betreffenden Lieferperiode zu. Der Besteller kann frühestens nach ergebnislosem Ablauf dieser Periode vom Vertrag zurücktreten.

 

4.5. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung besteht nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten der gesetzlichen Vertreter, der Geschäftsleitung, der leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Lee Handels GmbH. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

4.6. Sollte die Lee Handels GmbH ausnahmsweise auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit zu Recht in Anspruch genommen werden, so beschränkt sich die Haftung in einem solchen Falle auf höchstens 5% der betroffenen Auftragssumme, wobei eine Haftung für mittelbare Schäden grundsätzlich nicht gegeben ist.

 

 

5. Lieferverträge auf Abruf

 

5.1. Bei Lieferverträgen auf Abruf ist eine vorgenommene Disposition verbindlich.

 

5.2. Wird durch den Besteller nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so ist die Lee Handels GmbH berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen mit der Aufforderung an den Besteller, die entsprechende Disposition vorzunehmen. Nach fruchtloser Nachfristsetzung ist die Lee Handels GmbH berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Liefervertrages zurückzutreten. Im ersteren Fall ist die ursprüngliche Lieferzeit für die Lee Handels GmbH nicht mehr maßgeblich. Im Falle des Rücktritts vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages ist die Lee Handels GmbH berechtigt, die bereits entstandenen Unkosten einschließlich des entgangenen Gewinns zu verlangen.

 

 

6. Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

 

6.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigt die Lee Handels GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Naturkatastrophe, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Umstände, die der Lee Handels GmbH die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengung unmöglich machen, gleich. Den Nachweis dafür hat die Lee Handels GmbH zu führen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während des Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.

 

6.2. Der Besteller kann die Lee Handels GmbH auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob die Lee Handels GmbH zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu liefern beabsichtigt. Erklärt sich die Lee Handels GmbH nicht, kann der Besteller vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

 

 

7. Gewährleistung

 

7.1. Die Lee Handels GmbH gewährleistet die Mangelfreiheit ihrer Produkte entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr, gerechnet ab Übergabe. Ist der Kunde Verbraucher so gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Ist der Kunde Unternehmer, hat er Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei der Lee Handels GmbH anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung.

7.2. Ist der Kunde Unternehmer, werden die Gewährleistungsansprüche nach Wahl der Lee Handels GmbH auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche für Mangelfolgeschäden, werden ausgeschlossen mit Ausnahme von Personenschäden, sofern die Lee Handels GmbH fahrlässig gehandelt hat. Die Lee Handels GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

 

7.3. Insbesondere haftet Lee Handels GmbH nicht für entgangene Gewinn- oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigen Verhaltens beruht. Sollten dann Schadensersatzansprüche gegeben sein, verjähren diese ein Jahr nach Übergabe der Ware. Voraussetzung aller Gewährleistungsansprüche des Kunden ist, dass der Kunde alle zumutbaren Mitwirkungen an der Fehlerbeseitigung erbringt, insbesondere den Mangel nachvollziehbar und unmittelbar nach dem Erkennen mitteilt.

 

7.4. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Nachbesserungsfristen sind die Schwierigkeiten der Lee Handels GmbH hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihrer Lieferanten zu berücksichtigen.

 

7.5. Die Lee Handels GmbH ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken. Meldet der Kunde der Lee Handels GmbH einen Mangel, der keiner ist oder den der Kunde selbst zu vertreten hat, haftet der Kunde für die dadurch entstandenen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat.

 

7.6. Die Gewährleistung entfällt insgesamt, wenn Produkte der Lee Handels GmbH nicht zum bestimmungsgemäßen Einsatz und bei außergewöhnlichen Betriebsbedingungen verwendet werden und/oder keine Ersatzteile der Lee Handels GmbH verwendet werden, bei unsachgemäßer Wartung, insbesondere bei Verstoß gegen Wartungsanweisungen oder wenn die Ware in sonstiger Weise unsachgemäß eingesetzt, behandelt oder falsch montiert wird. Die Gewährleistung und die Haftung entfallen ferner, wenn die Produkte der Lee Handels GmbH bearbeitet oder verändert werden. Der Kunde trägt in diesem Fall die Beweislast dafür, dass die Bearbeitung bzw. Veränderung nicht ursächlich für aufgetretene Mängel bzw. Schäden sind.

 

7.7. Führen zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt.

 

 

8. Gefahrübergang

 

8.1. Der Versand erfolgt nach der Wahl der Lee Handels GmbH.

 

8.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

 

8.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

 

8.4. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf schriftlichen Antrag und stets auf Kosten des Bestellers.

 

 

9. Haftungsbeschränkungen

 

9.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Lee Handels GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Lee Handels GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Lee Handels GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragsverpflichtungen nicht.

 

9.2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Lee Handels GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

9.3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

 

10. Kundendaten

 

Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Bestellers werden seine Daten ausschließlich zur Abwicklung seiner Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur insoweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

 

 

11. Export

 

Der Kunde ist selbst verpflichtet, die gesetzlichen Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen des Empfangslandes im Falle des Warenexportes zu beachten.

 

 

12. Eigentumsvorbehalt

 

Alle gelieferten Waren bleiben das Eigentum der Lee Handels GmbH (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die der Lee Handels GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

 

 

13. Teilnichtigkeit

 

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Die Lee Handels GmbH ist berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

 

15. Anwendbares Recht

 

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Lee Handels GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

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