1. Allgemeines
1.1. Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Lieferungen und Leistungen sowie Angebote und Verkauf der Lee Handels GmbH. Mit der Entgegennahme unserer Ware sowie unseren Leistungen werden diese vom Kunden anerkannt.
1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers
1.3. Im Folgenden gilt: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 I BGB).
2. Angebot, Vertragsschluss
2.1. Angebote der Lee Handels GmbH sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Dies gilt ebenso für gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge der Produktentwicklung.
2.2. Bei schriftlicher oder mündlicher Bestellung ist der Besteller 14 Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Der Vertrag kommt zustande, sofern ihn die Lee Handels GmbH schriftlich und/oder per Fax bzw. E-Mail bestätigt hat oder geliefert wurde. Bestellt der Besteller die Ware auf elektronischem Wege, wird die Lee Handels GmbH den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. Erfolgen Lieferungen ohne Auftragsbestätigungen bzw. Liefervertrag, so ist die Rechnung und/oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung anzusehen unter Zugrundelegung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lee Handels GmbH.
2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Lee Handels GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch die Lee Handels GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer der Lee Handels GmbH. Teillieferungen sind zulässig. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert. Die etwaig bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3. Preisstellung
3.1. Die Preise der Lee Handels GmbH gelten, sofern nicht anders lautend vereinbart, ab Lager zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2. Ändern sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich, so werden sich die Vertragspartner über eine Anpassung verständigen.
4. Lieferzeit, Verzug
4.1. Die Angabe von Lieferzeiten erfolgt stets unverbindlich, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Lieferzeiten werden gerechnet vom Zeitpunkt des Zustandekommens des Liefervertrages an, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle sonstigen vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Lieferung vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen ist zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, andernfalls der Tag der Absendung.
4.3. Vereinbarte Lieferfristen- und -termine verlängern bzw. verschieben sich unbeschadet der Rechte der Lee Handels GmbH aus Verzug des Bestellers um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen im Rückstand ist.
4.4. Gerät die Lee Handels GmbH aus Gründen, die Lee Handels GmbH zu vertreten hat, in Verzug, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Nachfrist steht dem Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche eine Verzugsentschädigung von 0,5% aus dem Lieferwert pro beendeter Woche, jedoch höchstens 5% der entsprechenden Auftragssumme aus der betreffenden Lieferperiode zu. Der Besteller kann frühestens nach ergebnislosem Ablauf dieser Periode vom Vertrag zurücktreten.
4.5. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung besteht nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten der gesetzlichen Vertreter, der Geschäftsleitung, der leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Lee Handels GmbH. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4.6. Sollte die Lee Handels GmbH ausnahmsweise auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit zu Recht in Anspruch genommen werden, so beschränkt sich die Haftung in einem solchen Falle auf höchstens 5% der betroffenen Auftragssumme, wobei eine Haftung für mittelbare Schäden grundsätzlich nicht gegeben ist.
5. Lieferverträge auf Abruf
5.1. Bei Lieferverträgen auf Abruf ist eine vorgenommene Disposition verbindlich.
5.2. Wird durch den Besteller nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so ist die Lee Handels GmbH berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen mit der Aufforderung an den Besteller, die entsprechende Disposition vorzunehmen. Nach fruchtloser Nachfristsetzung ist die Lee Handels GmbH berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Liefervertrages zurückzutreten. Im ersteren Fall ist die ursprüngliche Lieferzeit für die Lee Handels GmbH nicht mehr maßgeblich. Im Falle des Rücktritts vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages ist die Lee Handels GmbH berechtigt, die bereits entstandenen Unkosten einschließlich des entgangenen Gewinns zu verlangen.
6. Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
6.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigt die Lee Handels GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Naturkatastrophe, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Umstände, die der Lee Handels GmbH die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengung unmöglich machen, gleich. Den Nachweis dafür hat die Lee Handels GmbH zu führen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während des Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.
6.2. Der Besteller kann die Lee Handels GmbH auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob die Lee Handels GmbH zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu liefern beabsichtigt. Erklärt sich die Lee Handels GmbH nicht, kann der Besteller vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
7. Gewährleistung
7.1. Die Lee Handels GmbH gewährleistet die Mangelfreiheit ihrer Produkte entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr, gerechnet ab Übergabe. Ist der Kunde Verbraucher so gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Ist der Kunde Unternehmer, hat er Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei der Lee Handels GmbH anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung.